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Dr. Hans-Jürgen Karg

Dr. Hans-Jürgen Karg ist Internet-Quereinsteiger und war lange Jahre in der Unternehmensberatung und klassischen Sanierung beheimatet. Die schnelle Entwicklung im deutschsprachigen Internet beobachtet er nahezu von Anfang an auch als kritischer Berater für unsere Mandanten. Mehr Informationen über Dr. Hans-Jürgen Karg...

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4 Comments

  1. 4

    Peter

    Barrierefreiheit bezieht sich auf alle Menschen, nicht nur diejenigen mit Defiziten oder Behinderungen wie beispielsweise einer Sehbehinderung.

    Wie sieht es beispielsweise mit Analphabeten aus? Auch für diese Personengruppe müsste die Barrierefreiheit gelten – aber wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist m.E. jedoch nur eine Frage der Zeit, dass man auch hier bald eine Rechtsprechung haben wird, die die Abmahnanwälte erneut auf den Plan bringen wird.

    Abwegig? Keineswegs. Zumals das Telemediengesetz die Barrierefreiheit gar nicht vorsieht, sondern dies vielmehr aus der Rechtsprechung und die sich daraus ergebenden Auslegungen der Gesetzestexte ergibt. Es gibt zwar die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BItV), die gilt aber nur für Webseiten von Behörden und anderen staatlichen Einrichtungen. Impressen nicht-staatlicher Seiten müssen nur deshalb „barrierefrei“ (im Sinne der BItV) sein, weil ein realitätsfernes Gericht (respektive: Richter) entsprechend urteilte.

    Eine weitere Frage, die sich mir stellt: warum wird das Internet so reglementiert wie es reglementiert wird? Niemand käme auf die Idee, von einem Radiosender zu verlangen, ihr Programm auch für Gehörlose empfangbar zu machen. Genau, das wäre nämlich absurd. Auch verlangt niemand von einem Buchverlag, dass er sein Portfolio in Braille-Schrift anbietet, gleiches gilt für Tageszeitungen oder andere Printpublikationen. Auch hier: das wäre absurd.

    Aber nicht für Webseiten – im Internet ist alles anders – aber wieso? Internet ist eigentlich kein Rundfunk, dennoch greift neben dem Telemediengesetz der Rundfunkstaatsvertrag. Aber sendet ein Radiosender (Rundfunk!) sein Impressum (und ich meine nicht auf dessen Webseite, sonder über den Äther)? Nein, das wäre nämlich absurd. Ist Radio barrierefrei? Nein, denn das Medium gibt das nicht her. Und letztlich ist es mit Webseiten ähnlich – eine wirkliche Barrierefreiheit kann es auch hier nicht geben, sie zu verlangen und dies abmahnbar zu machen, wäre realitätsfern und verantwortungslos.

  2. 3

    Rayk Schmalz

    Hallo,

    Danke für den Artikel! Ich hatte mein Impressum in Form einer Grafikdatei eingebunden, was ich nun abgeändert habe!

    Gruß
    Rayk

  3. Pingback: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Denkste! - Bald Geld wie Heu

  4. 2

    Sven

    Vielen Dank für diesen informativen Artikel!

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