Gastbeiträge

Gastbeiträge oder eigene Blogbeiträge hier auf BaldGeldwieHeu?

Ich werde wiederholt angeschrieben, ob ich nicht auch Gastbeiträge oder auch nur Blogbeiträge hier veröffentlichen möchte.

Sicher besteht für Sie als Autor eine ideale Möglichkeit, sich als Experte zu positionieren und wirklich fundiertes Fachwissen weiter zu geben und auch einen Backlink „abzustauben“…

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich für Gastbeiträge einige grundsätzliche Punkte voraussetze, die vor  der Einreichung Ihres Beitrags von Ihnen zu beachten sind:

  1. Ihr Gastbeitrag  muß(!) und nicht sollte (!) meinen Lesern einen echten, wirklichen  Mehrwert bringen –  und auch noch flüssig lesbar sein!
  2. Mehrwert bedeutet für mich: wirklich neuer Content, also wirklich neue, frische Ideen und neue Denkansätze. Diese haben Sie schon woanders veröffentlicht, in Artikelportalen oder sonstwo, Ihr geplanter Gastbeitrag bei mir ist also wirklich nicht „unique“, sondern ist so oder auch abgewandelt mehrfach schon im Internet zu bestaunen: Dann lassen Sie es doch bleiben, nehmen Sie mir und meinen Mitarbeitern nicht unnütz teure Zeit…

Sie sind immer noch dabei, Sie haben mir auf fragdrkarg@steicons.de einen Titel für Ihren geplanten Gastbeitrag genannt, dann haben wir dieses Thema abgestimmt und auch freigegeben?

Ja, dann erst geht es für Sie ans Schreiben:

  1. Wenn Sie also immer noch meinen, Sie verfügen über einen wirklich veröffentlichungswürdigen Beitrag, der in sich strukturiert ist und auch über Absätze und Zwischenüberschriften verfügt, gut und flüssig lesbar mindestens zwischen 800 und 1000 Worte lang ist, dann können Sie diesen mir gerne anbieten.  Der deutschen Rechtschreibung sollten Sie vertraut sein und dies in Ihrem Artikel auch umsetzen können. Wenn Sie mir Bildmaterial beilegen, geben Sie natürlich auch die Quelle mit an. Gleiches gilt auch für Videos und Grafiken…
  2. In Ihrem  Gastbeitrag können Sie gerne auch (!) aber nicht nur auf Ihre eigene Webseite, Ihr eigenes Produkt hinweisen. Der Neutralität verpflichtet, darf ein Gastartikel nicht in einer einseitigen, werblichen Sprache geschrieben sein, also keine Eigenwerbung, Produktvorstellung oder Website-Promotion umfassen, verzichten Sie also auf Affiliate-Links, denn diese veröffentliche ich generell nicht:

Denn ich möchte nicht, dass Ihre Gastbeiträge als getarnte Werbung, besser gesagt als Schleichwerbung gesehen werden können… Denn das würde gegen geltendes Recht verstoßen, auch wenn es manche meiner Kollegen nicht sehen wollen: Hier läge sowohl ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht  und auch gegen den Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 Abs.1 RfStV) vor.

  1. Nehme ich Sie als Gastautor an, können Sie sich natürlich auch in wenigen Sätzen  vorstellen – inklusive Foto. Wer sind Sie? Was gibt Ihnen denn auch die Kompetenz einen Gastartikel über gerade dieses Thema zu schreiben? Hier und nur hier erhalten Sie dann auch den Backlink zu Ihrer Website oder Ihrem Blog.
  2. Mit der Unterzeichnung eines Gastautorenvertrages stellen Sie rechtlich sicher, dass die von Ihnen gelieferten Texte auch von Ihnen stammen, nicht bereits anderswo veröffentlicht wurden und keine Rechte Dritter verletzten. Das betrifft natürlich auch Bilder und Grafiken.

Natürlich prüfe ich jeden Gastartikel vor der Veröffentlichung.

Nur wenn alle obigen Punkte erfüllt sind, veröffentliche ich Ihren Gastartikel, Sie werden über den genauen Zeitpunkt der Veröffentlichung dann per Mail informiert.

Und: ist Ihr Gastartikel in meinen Augen unbrauchbar oder erfüllt er nicht meine Vorgaben,  dann veröffentliche ich ihn natürlich nicht…

© 2022 BaldGeldWieHeu.de

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um die Nutzung unserer Webseite zu analysieren und unser Angebot zu verbessern, setzen wir Technologien ein, die das Nutzungsverhalten in pseudonymisierter Form erfassen. Durch Ihre Zustimmung unterstützen Sie uns bei der weiteren Gestaltung unseres Webangebots.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Datenschutzerklärung - Impressum