Sie haben das Geld der Lebensversicherung gebraucht… Oder etwa nicht?
Es gab doch Alternativen zur „Kündigung Ihrer Lebensversicherung“ ???
Keine? Wirklich Keine? Oder waren Sie nur „Schlecht beraten“ ?
Denn anstatt Ihre Police vorzeitig zu kündigen, hätte es mehrere Alternativen mit Vor- und Nachteilen gegeben.
Sie hätten Ihre Lebensversicherung doch widerrufen können, doch leider nicht gemacht?
Also nur den mickrigen Rückkaufswert bekommen…
Dumm gelaufen, sagen Sie sich, doch kennen Sie diese Lösung:
Darauf weist das Verbraucherportal helpcheck hin und fasst zusammen, was Versicherte wissen sollten:
Und wie Sie mit diesen Informationen Ihre gezahlten Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungsgebühren) nebst Zinsen Ihrer Lebensversicherung zurückfordern können
Worum geht es genau?
Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, kamen zumeist widerrechtlich zustande und können rückabgewickelt werden, ohne zeitliche Begrenzung. Das entschied letzthin der Bundesgerichtshof nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2013. Grundlage für die Entscheidung waren fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen beim Abschluss der Versicherung in dem o.a. Zeitraum.
Wer kann in diesen Genuss kommen? Sie, ja Sie!
Jeder Versicherte, der seine Lebens- oder Rentenversicherung im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder nur eine unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann -zeitlich unbegrenzt- seinen Widerruf geltend machen. Dies gilt nicht nur für bestehende oder schon abgelaufene/ausgezahlte Policen, sondern auch für Verträge, die bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden.
Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?
Wer seine Versicherung widerruft, kündigt sie nicht!
Dieses Juristische KleinKlein verstehen Sie nicht? Macht nichts, dafür haben wir unsere Experten:
- Rechtlich gesehen hat dann nie ein Vertragsverhältnis bestanden, das gekündigt werden könnte.
- Der Versicherte erhält nicht nur annähernd alle Beitragszahlungen (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) zurück, sondern auch alle Zinsen, die das Versicherungsunternehmen mit dem Sparanteil in den Beiträgen erwirtschaftet hat.
Dieser Betrag nennt sich Nutzungsentschädigung. Die Höhe der Nutzungsentschädigung muss dem Versicherungsunternehmen jedoch vor Gericht nachgewiesen werden.
Wer seine Lebensversicherung hingegen kündigt, erhält nur einen deutlich kleineren Teil seiner Beitragszahlungen, den sogenannten Rückkaufswert, zurück, nicht jedoch die Abschluss- und Verwaltungskosten und die Nutzungszinsen.
Und wie lässt sich jetzt die Nutzungsentschädigung berechnen?
Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist sehr komplex: Auf Monatsbasis muss nachgewiesen werden, wie viel Rendite die Versicherung mit dem Geld des Versicherten erwirtschaftet hat. Hierfür ist nicht nur die Höhe der Einlagen des Versicherten zu berücksichtigen, sondern weitere Faktoren wie die Nettorendite der jeweiligen Versicherung.
An wen können Sie sich als Versicherte wenden?
Für eine erste kostenlose Einschätzung können sich Betroffene an hochspezialisierte Anbieter wie helpcheck wenden. Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkuliert helpcheck mit Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus und kann schnell und unkompliziert sagen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Darüber hinaus können Versicherte helpcheck mit dem Widerruf beauftragen. helpcheck erledigt für Sie als Betroffenen nicht nur den Schriftverkehr, sondern setzt den Anspruch auch vor Gericht mit kooperierenden Anwaltskanzleien durch.
Dabei gilt ein faires Verteilen:
Nur wenn helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat und Sie als Mandant Ihren Mehrwert tatsächlich erhalten haben, wird eine Erfolgsvergütung in Höhe von 25% zzgl. Mehrwertsteuer auf den so erzielten Mehrwert erhoben.
Fair, oder?
Kein finanzieller Aufwand, aber eine grandiose Chance:
Ihre „umsonst“ geleisteten Lebensversicherungszahlungen legal zurück zu bekommen…
Und Sie wissen: Denn nur wenn Sie Zahlungen wirklich zurückerhalten, beteiligen Sie helpcheck an seinem Erfolg dieser Durchsetzung…
Also: Sie haben eine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen?
Dann jetzt kostenlos Ihren Anspruch prüfen auf helpcheck.de.
Was hindert Sie?
Das kostet Sie doch nichts, ausser 5 Minuten Arbeitseinsatz, wenn Sie Ihre Daten zusammen haben, wenn nicht? Entsprechend mehr…
Machen Sie was draus…
Rät Ihnen Ihr