Verbraucher sollen in Zukunft besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden, so war die ursprüngliche Vorgabe des Gesetzes-Verfahrens…
Was ist daraus geworden, was hat sich in den letzten 3 Tagen getan, da dieses Gesetz ja seit 1. August 2012 Rechtskraft hat?
Bekannt und ausführlich diskutiert wurde dieses Gesetz meist unter dem Begriff „Button-Lösung” – doch was heißt das eigentlich und wie ist darunter zu verstehen? Geht es wirklich nur um den berühmten „Button“?
Das Gesetz stellt nach einem Artikel des Bundesministeriums der Justiz angeblich sicher, dass nur derjenige zahlen muss, der seine Kostenpflicht wirklich kennt. Unseriösen Geschäftsmodellen würde damit der Boden entzogen. Wirklich?
Ursprünglich also gedacht zum Schutz gegen unseriöse „Abofallen“, sorgen sich viele Shop-Betreiber jetzt eher darum, dass hier wieder eine neue „Abmahnfalle” lauert, und das ist sicher auch nicht unbegründet.
Die beinahe jährlichen Änderungen im Widerrufsrecht, die ständigen neuen Urteile wegen jeder möglichen Kleinigkeit schaffen im Onlinehandel ja meist schon das Gefühl einer permanenten Bedrohung. Wer geht denn als Shop-betreiber noch locker zum Briefkasten? Lauert da nicht schon wieder eine Abmahnung? Sicher ist sich niemand mehr: Meistens hofft man doch einfach nur,
dass „es einen nicht erwischt hat“. Oder ist es bei Ihnen als Shop-Betreiber anders???
Was hat es denn mit diesem neuen Gesetz auf sich?
Über die Grundsätze habe ich bereits geschrieben: Hier Und den genauen Gesetzestext können Sie hier einsehen.
Damit es für Sie nicht nur am trockenen Gesetzestext bleibt, möchte ich einzelne Elemente dieses Gesetzes nochmals kurz ansprechen:
In Artikel 1 Punk 2 geht es darum, dass ein kostenpflichtiger Bestellvorgang als solcher klar und in hervorgehobener Weise gekennzeichnet wird. Dies bezieht sich nur auf Geschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Nach meinem Verständnis sind davon Geschäfte mit Unternehmern (Business to Business- Geschäfte) davon nicht betroffen.
In Artikel 1 Punkt 3 geht es um die genaue Bezeichnung der Schaltfläche, besser gesagt des Buttons für die Bestellung: Shop-Betreiber haben verschiedene Möglichkeiten, den Kaufbutton zu beschriften, sofern nur deutlich wird, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vorgang handelt.
Wie eigentlich zu erwarten war, haben sich die meisten Shops für die Option „Kaufen“ entschieden, mit kleinen Varianten wie „Jetzt Kaufen“ oder auch „Kaufen !“. Und welche Farbe dieser Button denn haben soll, ist sicher eine Geschmacksfrage: Derzeit laufen noch die A/B Splittests, die meisten Anbieter tendieren zu einer roten Unterlegung… Doch bei einigen Anbietern habe eine grüne Unterlegung gesehen, sie hat mich deutlich mehr angesprochen, denn grün bedeutet eigentlich nicht
das „Abweisen“ wie das rot, sondern für mich „ja, mach…“
Doch neben dem Button gibt es noch einen weiteren Haken:
Hier steht dann auch ein interessanter Satz, der gerne überlesen wird, auslegungsbedürftig ist und sicher zu kontroversen Diskussionen führen wird: „ so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.”
Ja und jetzt fragen Sie sich: Und was soll denn gerade an diesem Satz so besonders sein?
Wickeln Sie – wie eigentlich üblich – den Bestellvorgang nicht selbst ab, sondern über einen Zahlungsanbieter (z.B. Paypal), dann kann Ihnen dieser Satz ernste Probleme bereiten:
Denn bei PayPal (und natürlich auch bei anderen Zahlungsanbietern) erfolgt die Bestellung über die PayPal Zahlungsseite. Und erst auf dieser PayPal Zahlungsseite gibt der Verbraucher seine Bestellung ab. Was folgt daraus: Nur dort ist also dieses neue Gesetz meiner Meinung nach anzuwenden:
Wenn wir also, sei es aus Unwissenheit, Vorsicht oder aus irgendwelchen anderen Gründen schon auf unserer SqueezePage dieses neue Gesetz anwenden, dann schließt unser Kunde schon auf unserer Seite die Bestellung ab und verpflichtet sich schon mit dem Klick auf den eingebundenen Button zur Zahlung! Und in der Konsequenz verstoßen wir nun mal ganz locker gegen die AGBs von PayPal? Denn ein Vertrag der vor der PayPal Zahlungsseite zustande kommt, liegt sicher nicht im Interesse von PayPal, oder? Lesen Sie dazu auf dem PayPal Blog einen Artikel zu diesem Thema.
Bei anderen eingebundenen Zahlungsanbietern wie Clickbank oder ShareIt kann es natürlich ganz anders aussehen, ganz besonders dann, wenn der Kunde direkt auf deren Seite den Bestellvorgang abschließt.
Die Buttonlösung umfasst also deutlich mehr als NUR die Anpassung des „Kaufen“buttons:
Auch wenn die meisten Artikel und Beiträge zum „Button“ nur auf diesen abzielen:
Denn mit dem Ändern des Kauf-Buttons ist es so nicht getan, jeder Anbieter muss auf der Bestell-Seite die folgenden Informationen klar und verständlich und vor allem in hervorgehobener Weise darstellen:
1. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
2. Gesamtpreis (u.a. aufgeschlüsselt in Nettopreis und anfallendem Mehrwertsteuer-Betrag mit Ausweis des MWSt-Satzes)
3. zusätzlich anfallende Versandkosten
4. Mindestlaufzeit des Vertrages
Diese Informationen müssen dabei sowohl zeitlich als auch räumlich unmittelbar vor dem Bestellbutton stehen. Anbieter, die dies nicht berücksichtigen, können mit Verbrauchern keine wirksamen Verträge mehr abschließen. Und was aus meiner Sich weitaus schwerer wiegt: Diese Unterlassung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der teuer abgemahnt werden kann.
Ich bin wirklich gespannt, wie viele Abmahnungen in den nächsten Wochen unbedarfte User bekommen, die sich ja eigentlich nur etwas Geld im Netz verdienen möchten und auf die vorgefertigten Verkaufsseiten von MRR und / oder PLR Produkten zurückgreifen und meist nicht wissen, in welche Abmahnfalle sie durch die Verwendung dieser „antiquierten“ Muster und Vorlagen kommen.
Durchleuchten Sie alle (!) Ihre Seiten, überprüfen Sie diese genau nach den seit 1. August 2012 vorgegebenen Standarts und tappen Sie nicht in die Abmahnfalle,
wünscht Ihnen Ihr
Dr. Hans-Jürgen Karg
PS: Wie eine rechtssichere Verkaufsseite an Verbraucher dann aussehen könnte, hat Rechtsanwalt Sören Siebert in einem Beitrag verfasst: Hier lesen
2 Comments
Dr. Hans-Jürgen Karg
Ja Marco, wir alle haben in den letzten Tagen in den Nachrichten gesehen, wie geldscheffelnd die Anmahnindustrie arbeitet – und es sind immer wieder die gleichen „Gesichter“ anzutreffen… Viel Erfolg weiterhin wünscht Dr. HJK
Marco
Da wir selbst einen Online-Shop besitzen ist das ein wirklich guter Hinweis. Ich habe davon mal was gehört und habe mich deshalb heute auf die Suche danach gemacht. Dein Beitrag hat mir sehr weiter geholfen und mich endlich aufgeklärt.
Vielen Dank Dr. Hans-Jürgen karg