Aber vielleicht haben Sie es sich manchmal überlegt?
Doch bevor Sie weiter darüber nachdenken und ins Grübeln kommen, soll ich vielleicht doch mal…
Kennen Sie eigentlich das sog. Benfordsche Gesetz?
Sie vielleicht (noch) nicht, aber das Finanzamt kennt das sog. Benfordsche Gesetz, wendet seine Logarithmen an und kommt so Steuerschummlern ganz leicht auf die Spur!
Grundlagen:
Im Jahr 1938 entdeckte der Physiker Frank Benford ein Zahlengesetz, dessen Grundlagen bereits mehr als fünfzig Jahre früher vom Mathematiker Simon Newcomb gelegt worden waren.
Dieser meist nur als „Benfordsches Gesetz“ bekannte Logarithmus (korrekterweise müsste er als „Newcomb-Benford’s Law“ zitiert werden) beweisst, dass in jedem natürlich entstandenen Zahlenwerk – von Steuererklärungen über Einwohnerzahlen bis zu Zugfahrplänen – die Häufigkeit der Ziffern 1 bis 9 und ihre relative Häufigkeit zueinander einer nachweisbaren Gesetzmäßigkeit folgen:
Bei den Zahlen von 0 bis 9 tritt jede Ziffer genau einmal auf, logisch! Zwischen 10 und 19 finden wir jede Ziffer noch einmal; nun aber steht überall die 1 am Anfang, also ein „Ungleichgewicht“ und es dauert dann bis zur Zahl 99, bevor wieder alles ausgeglichen ist… Das könnte ich jetzt natürlich weiterspinnen! Merken Sie sich einfach: Die 1 am Anfang einer Zahl findet man in 30,1 Prozent der Fälle; die 9 dagegen nur in 4,6 Prozent.
Und diese Gesetzmäßigkeit kann daher ohne immensen Aufwand kaum umgangen werden.
Aufgrund dieser durch das „Benfordsche Gesetz“ nachweisbaren Gesetzmäßigkeit werden diese mathematischen Grundlagen schon lange auch zum Aufspüren von Unregelmäßigkeiten in Bilanzen, Kreditanträgen oder Abrechnungen verwendet.
Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechologie (SIT) hat mit der „modellbasierten Ziffernanalyse“, die sich auch noch selbstlernend ihrem Untersuchungsumfeld anpassen kann, die bisherigen Schwächen der Benfordschen Methode eliminiert und weiterentwickelt.
So machen sich Wirtschaftsprüfer und insbesondere Finanzämter bei der Aufklärung von Manipulationen dieses Zahlengesetz zu Nutze. Wenn also ein Steuerpflichtiger Rechnungen oder Buchhaltungsdaten versucht zu manipulieren, greift er in die natürliche Verteilung der Zahlen ein.
Und eben mit Hilfe dieser automatisiert laufenden Software können diese Abweichungen erkannt werden und dann entsprechende Nachforschung zB durch eine Betriebsprüfung erfolgen.
Doch das ist nur die Spitze vom Eisberg:
Das Bundesamt für Finanzen (BfF) sammelt schon seit über 10 Jahren , also seit Januar 2007 noch weit mehr Daten. ..
Mit der immer weiterentwickelten Software XPIDER werden systematisch alle relevanten Verkaufsplattformen im Internet, also z.B. ebay, Amazon, MyHammer usw. gescannt.
Dieses überaus intelligente, weil lernfähige Programm sammelt Daten von Käufern und Verkäufern, vergleicht sie mit eigenen und anderen Datenbanken (z.B. dem des Handelsregisters), sucht nach Querverbindungen und so weiter.
Doch damit nicht genug:
Diese Software untersucht insbesondere auch, ob in dem Internetauftritt des Online-Händlers bestimmte Daten fehlen… Also etwa fehlende oder verfälschte Steuernummer oder Adresse etc., also alles, was die Finanzverwaltung als nicht korrekt erscheinen lässt…
Seien Sie genau und flunkern Sie nicht, denn Ihr Risiko ist doch viel zu hoch…
…rät Ihnen Ihr
Flunkern Sie auch sonst nicht bei Behörden oder gar Kreditanträgen