In meinem Post auf eingesetzte Cookies habe ich vor Wochen bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Umsetzung der Cookie-Richtlinie gerade in Deutschland noch immer Verwirrung verursacht , da klare gesetzliche Regelungen fehlen.
Generell ist auch heute noch festzustellen: Auf „Cookies“ muss nicht hingewiesen werden…
In vielleicht „vorauseilendem Gehorsam“ haben etliche Website-Betreiber dennoch Cookie-Banner in ihrer Website eingefügt.
Damit diese – oft unbedachte – Einfügung sich nicht als rechtlicher Boomerang erweist, sollten Sie auf kleine, aber essentiell wichtige Details achten, damit diese „vorsorglich eingefügten“ Banner nicht zur Abmahnfalle mutieren:
Sie haben solch einen Banner eingebaut, bzw einbauen lassen?
Dann fragen Sie sich: Wo denn?
Gaanz unten? Da können diese wohlgemeinten Cookie-Hinweise dafür sorgen, dass Ihr Impressum nicht mehr „sofort“ angeklickt werden kann…
Und die Konsequenz kennen Sie:
Erst jetzt – nach dem Klick zur „Zustimmung“ zu den Cookies oder besser noch erst nach Entfernen dieses Popins kommt Ihr Besucher diese wichtige Zugangsmöglichkeit auf Ihr Impressum zu sehen.
Sorry, und da sind Sie im Dilemma:
Denn dieser zusätzlich notwendige Schritt ist nicht mehr “unmittelbar“ und reicht somit nicht, denn nach dem Gesetz (§ 5 TMG) muss jedes Impressum :
„leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“
sein. Und was ist mit dem überlappten Impressum?
Das Impressum ist aber im Falle der Überdeckung mit dem Cookie-Banner:
- nicht leicht erkennbar, denn man kann es gar nicht erkennen
- nicht unmittelbar erreichbar, da man erst etwas wegklicken muss
- nicht ständig verfügbar, weil man ohne OK zu Cookies gar nicht auf das Impressum gelangt.
Damit erfüllt der Website-Betreiber seine Informationspflicht aus § 5 TMG nicht, und was droht da? Sie ahnen es: Abmahnungen… Dazu mein Post: https://www.baldgeldwieheu.de/abmahnung-was-tun/
Lassen Sie es nicht soweit kommen, überprüfen Sie den Einsatzort Ihres (sorry: rechtlich unnötigen) Banners mit den Cookie-Erläuterungen und sehen Sie sich Ihre Seite mal von aussen an… Rufen Sie Ihre Seite mal neutral auf…
(Noch eine Frage: Ist Ihre Seite eigentlich mobil erreichbar? Wissen Sie nicht, dann versuchen Sie es doch mal von Ihrem Smartphone)
Gute, arbeitsfördernde Gedanken und flottes Schaffen aus München
Wünscht Ihnen