Seit Jahren wird am sog „Black Friday“ – dem Freitag nach dem amerikanischen Thanksgiving – das Weihnachtsgeschäft eingeläutet.
Dieses Jahr findet dieser „Black Friday“ am 29. November 2019 statt.
Wollen Sie in Ihrer Werbung „Black Friday“ verwenden? Dann Vorsicht!
Denn bereits seit 2013 besteht derzeit noch ein Schutz für diese „Black Friday-Wortmarke“ (allerdings nur) in Deutschland: Auf Europäischer Ebene war die Eintragung „Black Friday“ als Wortmarke gescheitert.
Ohne Sie mit der oft zitierten Unterscheidungskraft § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) langweilen zu wollen, hätte „Black Friday“ nie eingetragen werden dürfen. Daher hatte das Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ beschlossen. Aufgrund eines erstinstanzlichen Beschlusses wäre die Marke „Black Friday) eigentlich wegen fehlender Unterscheidungskraft zu löschen gewesen.
Doch derzeit noch nicht, denn gegen diesen Beschluss hat die Markeninhaberin Rechtsmittel eingelegt, das Verfahren muss nun vor dem Bundespatentgericht (BPatG) entschieden werden.
Für Sie als Werbetreibender bedeutet dies:
Fakt 1: Die Marke „Black Friday“ ist noch nicht gelöscht.
Fakt 2: Händler sollten sich bei Werbemaßnahmen auch 2019 zurückhalten, denn wer die Marke rechtswidrig im Verkehr nutzt, also beispielsweise zu Werbe- und Marketingzwecken, muss auch in diesem Jahr noch mit einer Abmahnung rechnen!
Wenn Sie mehr und tiefergehende Infos wollen: https://www.wbs-law.de/markenrecht/black-friday-achtung-beim-bewerben-von-rabatten-es-drohen-abmahnungen-21852
Für Sie als Konsument bedeutet dies:
Bringt ein Kauf über „Black Friday“ wirklich was?
Meine Ernüchterung: Las ich doch vor kurzem: Ist der Black Friday eine Schnäppchenfalle? Eine Studie von Idealo zeigt: Durchschnittlich liegt die Preisersparnis am Black Friday bei lediglich sechs Prozent. „Öha“ dachte ich mir und schaute die Bewertung des Black Friday bei Idealo intensiver an:
Dabei fand die Preisstudie heraus, dass 74 Prozent der untersuchten Produkte am Black Friday 2018 günstiger waren als in den vier Wochen davor. Wer auf echte Schnäppchen mit mindestens 20 Prozent hoffte, musste allerdings genau hinschauen. Denn nur 14 Prozent der untersuchten Produkte waren so stark reduziert.
Dies zeigt auch diese Grafik von Idealo:
Quelle: Idealo
Wenn Sie zuschlagen wollen, dann nicht „aus dem Bauch“ heraus, sondern gezielt und vor allem: ÜBERLEGT!
Ihnen als Verbraucher „ToppSchnäppchen“ und Ihnen als Händler „guten Umsatz ohne Abmahnung“ wünscht
Ihr DR. HJK