Das Google ™ Analytics Tool zum Website-Tracking ist weltweit und auch in Deutschland immer noch das am meisten genutzte Tool zur Webseiten-Besucher-Analyse.
Zwar mögen die datenschutzrechtlichen, generellen Bedenken unserer obersten Datenschützer gegen den Einsatz von Google ™ Analytics beseitigt sein, aber das doch erst seit einigen Wochen – und dennoch halten sich viele Nutzer immer noch nicht an die genauen Vorgaben:
Webseitenbetreiber müssen derzeit nur dann kein Bußgeld befürchten, wenn sie die nachfolgenden Voraussetzungen beim Einsatz von Google ™ Analytics genau beachten:
Schriftlicher Vertrag mit Google über die Auftragsdatenverarbeitung
Soweit bereits ein Account besteht, müssen Sie alle bisher „rechtswidrig“ mittels Google Analytics gesammelte Daten löschen: Und das geht so: Sie müssen ihr bestehende Google-Analytics-Profil entfernen und einen neuen Account anlegen. Weiter müssen Sie als Anwender mit Google einen schriftlichen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Dazu stellt Google Ihnen einen mit unseren Datenschutzbehörden abgestimmten, vorformulierten Vertragstext und eine Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens als PDF zur Verfügung. Hier können Sie diesen Text herunterladen: Google Analytics Vertrag
Anonymisierung der IP-Nummer
Die Anonymisierung der IP-Nummer muss auf jeder (!) Seite, auf der Sie Google™Analytics einsetzten, durchgeführt werden: Das erreichen Sie durch eine entsprechende Einstellung des Tools mittels der Einbindung der Funktion
„_anonymizeIp()“ – Anleitung zur Einbindung dieser Funktion
Datenschutzerklärung mit der Möglichkeit zum Widerspruch
Ihre auf Ihrer Webseite im Impressum oder besser doch gesondert hoffentlich vorhandene Datenschutzerklärung muss ausdrücklich einen Hinweis auf Ihren Einsatz von Google Analytics enthalten und insbesondere über die Widerspruchsmöglichkeit informieren.
Dieser Widerspruch und somit die Deaktivierung von Google Analytics erfolgt durch ein Browser-Add-on, das unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de heruntergeladen werden kann.
Einwurf:Diesen Link zum Herunterladen des Browser-Add-on muss Ihre Datenschutzerklärung enthalten. Der Zusatz in Ihrer Datenschutzerklärung könnte dann wie folgt lauten:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link http://tools.google.comdlpage/gaoptout?hl=de verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.“
Mein Fazit:
Die Datenschützer haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die obige Einigung mit Google ™und die daraus geforderten Anforderungen für den jeweiligen Anwender nur dem gesetzlichen Stand vom September 2011 widerspiegeln.
Die bundesdeutschen Datenschützer behalten sich ausdrücklich weitere Anforderungen an die Nutzung des Tools vor, denn insbesondere in Zusammenhang mit der Umsetzung der sog. „Cookie-Richtlinie“ (Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG durch die Richtlinie 2009/136/EG) können sich zukünftig weitere Anforderungen ergeben…
Mein Ausweg:
Auch wenn Google™ Analytics auch in den Augen von vielen Datenschützern mittlerweile rechtskonform eingesetzt werden kann, haben manche User doch ein (aus meiner Sicht zu Recht) „mulmiges Gefühl“ dabei.
Im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern verwenden wir auf allen unseren WebSeiten gerade nicht das umstrittene Google™Analytics: Denn aus meiner Sicht könnte Google diese Informationen dennoch nutzen und auch weiter aufbereiten, um die Nutzung dieser jeweiligen Homepage auszuwerten und so weitere mit der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Und: Google™ könnte diese Informationen wiederum auch an Dritte übertragen.
Und die durch den Einsatz des Analyse-Tools generierten Informationen könnten an Server von Google ™ in die USA und/oder andere Länder übertragen und dort gespeichert werden.
Bundesdeutsche Datenschützer empfehlen ein alternatives, darüber hinaus auch noch kostenlosesTool: Hier der Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/piwik/
Mit dem Gratis-Tool PIWIK werden Daten über die benutzten Suchmaschinen, die Herkunft der Besucher, der verwendete Browser inkl. PlugIns, die Dauer des Besuchs, die IP-Adresse, die Abbruchquote und weitere Informationen auf dem eigenen Server ausgewertet: Daher spricht man hier von einer sog. „Geschützten Inhouse-Lösung“, denn gerade die rechtlich bedenkliche Übermittlung der gewonnenen Daten an Dritte erfolgt also nicht.
Sie sind an weiteren Informationen über PIWIK und eine darauf aufbauende kostenlose InhouseLösung interessiert, dann holen Sie sich doch mein kostenloses PDF hierzu: „Legal Kunden ausspionieren“ bitte auf unser Downloadportal…
Einen guten Artikel mit Sachstand Frühjahr 2011 (also vor der Einigung mit Google ™ geschrieben) über die datenschutzrechtliche Problematik und den von den Datenschützern empfohlenen Einsatz von PIWIK lesen Sie: hier
PS: Wir setzen auf unseren Projekten immer PIWIK ein.
Probieren Sie es doch mal aus, vielleicht sind auch Sie begeistert?
meint…
Dr. Hans-Jürgen Karg
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