Geldverdienen unter 18 – wirklich so ganz problemlos?
Erfolgreiche Jugendliche, ja sogar Kinder scheinen viel Geld im Internet verdienen zu können, glaubt man den Werbeaussagen mancher Internetmarketer… Oft wird dann in Beispielen erzählt, „…der Sohn meiner Nichte verdient mit dieser Anleitung bereits 4.567 EURO im Monat…“ Sicher gibt es Jugendliche und auch Kinder, die ihr eigenes Business starten und quasi neben der Schule Geldverdienen möchten. Doch bevor sie dies legal machen können, gibt es in Deutschland einige weitreichende Besonderheiten für Jugendliche unter 18 Jahre bei der Gewerbeanmeldung zu beachten:
Klar ist, auch Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren müssen ihr Gewerbe anmelden, wenn sie selbständig tätig sind. Dabei ist es egal, ob dies nur eine Nebentätigkeit oder vom Zeitaufwand her schon eine Vollzeit-Selbständigkeit ist. Auf die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes und auf die grundsätzliche Unterscheidung, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder um ein Gewerbe handelt, habe ich im letzten Artikel hingewiesen: Danach sind „Sie“ verpflichtet, Ihr Gewerbe anzumelden, wenn Sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben und kein Freiberufler sind! Wenn Sie ein sog. „erlaubnisfreies“ Gewerbe anmelden, wird Ihnen die Anmeldung vom Gewerbeamt meist sofort, zumindest aber innerhalb von drei Tagen bestätigt und dann auch genehmigt, sofern Sie „voll geschäftsfähig“ sind:
Da man in Deutschland aber erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig wird, hat der Gesetzgeber für Personen unter 18 Jahren bei der Gewerbeanmeldung aber einige Einschränkungen aufgestellt:
Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht so einfach, wie bei einem Erwachsenen, denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt. Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus… Und da ist der Haken: Der Minderjährige erlangt durch die Gewerbeanmeldung nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil, sondern kann u.U. auch ganz erheblich finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Um ihn vor diesen finanziellen Risiken zu schützen, verlangt der Gesetzgeber zur
Gewerbeanmeldung Jugendlicher unter 18 Jahren zwingend
- die Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter sowie
- eine familiengerichtliche Genehmigung.
Hierbei dürfte die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters noch die kleinste Hürde sein:
Was das Gesetzt formal „Ermächtigung“ nennt, meint im normalen Sprachgebrauch schlichtweg Erlaubnis: eine einseitige und formfreie Willenserklärung – ein Nicken oder ein „Ja, das darfst Du“ des gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern würden normalerweise vollkommen ausreichen. Doch hier muss ein ausführlicher Antrag geschrieben und darin die Geschäftsidee samt der bestehenden Qualifizierung des Kindes/Jugendlichen dargestellt werden. Und diesen Antrag müssen die gesetzlichen Vertreter, also idR beide (!) Eltern unterschreiben. Nur ein Elternteil reicht meist nicht…
Das Vormundschaftsgericht prüft dann den Antrag und klärt dann meist auch noch in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Richter die Eignung des jugendlichen Antragstellers…
Dieses Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aus meiner Erfahrung aber wirklich nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb seines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und vor allem über die notwendige Reife verfügt. Durch diese Hürde der „vormundschaftlichen Anhörung“ sollen die minderjährigen Antragsteller davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten…
Wichtig: Erst wenn das Vormundschaftsgericht (schriftlich) zugestimmt hat, kann die eigentliche Gewerbeanmeldung erfolgen. Vorher ist keine Tätigkeit durch die Jugendlichen erlaubt!
Und erst dann hat der Jugendliche die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: er darf also alle Verträge abschließen, die sein Gewerbe mit sich bringt – zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge, also nahezu alles, außer Kredite aufnehmen. Ansonsten aber wird es wie ein normaler Selbständiger behandelt. Es haftet auch voll und es gibt für ihn keine Sonderregelungen. Und einmal erteilt, lässt sich diese Ermächtigung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit auch nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wieder zurück nehmen.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
PS: Lassen Sie Ihren Jugendlichen den Antrag auf Aufnahme eines Gewerbes doch ruhig selbst schreiben… Wenn dieser Jugendliche wirklich schon so reif ist, dann kann er das doch auch… und genau diese Reife wird der Vormundschaftsrichter im persönlichen Gespräch auch herausfinden wollen…
6 Comments
Pantero
Danke für den tollen Artikel! Im Internet wird meistens nur angepriesen wie einfach alles ist, und dass man am besten gleich loslegen sollte. Dass das Ganze aber viel komplizierter ist, und dass man einiges beachten sollte, das verschweigen die meisten Blogger. Danke für die ehrlichen Worte!
Lando
Sehr guter Artikel, dieses Thema wird leider viel zu wenig behandelt und schon gar nicht ausführlich. In der heutigen Zeit fangen viele Jugendlich früh an Geld zu verdienen.
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Alexander R.,
gerade die „Hemmnis“ Vormundschaftsgericht soll die Jugendlichen vor dem Risikio der vollen Geschäftsfähigkeit bewahren, und wer diese Hürde nicht stemmen kann, sollte vor der freien Abmahnwirtschaft auch bewahrt werden…
Freut mich, wenn ich etwas „aufklären“ konnte, meint Dr. Hans-Jürgen Karg
Alexander R.
Sehr interessanter Beitrag! Mir war nicht klar, dass es unter 18-jährigen erlaubt ist eine eigene Firma zu gründen. Wobei die Geschichte mit dem Vormundschaftsgerichts für mich relativ schwierig klingt, denn woher wollen die im Fall Online-Marketing wissen, ob der Jugendliche die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Wenn das so abläuft wie mit dem Finanzamt, dann herrscht ausschließlich Planlosigkeit und Verwunderung. Die sind ja schon froh, wenn sie ihren Computer einschalten können 😀
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