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Dr. Hans-Jürgen Karg

Dr. Hans-Jürgen Karg ist Internet-Quereinsteiger und war lange Jahre in der Unternehmensberatung und klassischen Sanierung beheimatet. Die schnelle Entwicklung im deutschsprachigen Internet beobachtet er nahezu von Anfang an auch als kritischer Berater für unsere Mandanten. Mehr Informationen über Dr. Hans-Jürgen Karg...

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4 Comments

  1. 4

    willhelmjakoppgrimm

    Hallo, mir fiel gerade beim lesen ein, das die Texte eines Sachartikels oder einer schon bestehenden Zusammenfassung von Literatur im digitalen Raum, durch die Nutzung in einem neuen Kontext, als Beitrag zur besseren Verständigung durchaus sinnvoll genutzt werden könnte. Solange nicht das ganze Thema kopiert wurde und geklaut.

    Man puzzled sich quasi ganz neue Ansichten mit bestehenden Texten zusammen. Bei Geprüften Quellenangaben, sollten diese als kompetente Beiträge gekennzeichnet werden. Gerade heute ist es so wichtig den Grad zwischen fiktiver Berichterstattung und Beiträgen mit Urquellen wie wissenschaftlichen Grundlagen oder Gesetzmäßigkeiten zu unterscheiden.

    Wenn ich Texte aus Online Berichterstattungen kopiere und verfälsche, ist die Grundlage eventuell nicht mehr richtig. Es geht ja nur um die Idee der Beiträge um diese sinnvoll mit den eigenen Ansichten zu verknüpfen. Es ist ja so, das das gesamte wissen der Menschheit aufeinander trifft und durchaus die gleichen Denkansätze sich ähneln. Aber um etwas zu verbessern sollten auf das bekannte wissen zugegriffen werden können. Die Vermarktung ist das Problem und dort entscheidet sich die Beliebtheit bei den Konsumenten oder der Strategie der Verbreitung und Zielgruppe, der sich vielleicht ähnlichen Arbeiten.

  2. 3

    Schindler, Sven

    Hallo Herr Karg,

    zum einen finde ich es richtig, wenn die Werke einem gewissen Schutz unterstehen. Allerdings wird es in einigen Dingen auch sehr stark übertrieben. Wenn ich als Autor jemanden das Recht einräume, bestimmte Werke zu verwenden, sollte dies nicht durch andere Gesetzmäßigkeiten ausgehebelt werden.

    Wenn ich z.B. als Texter arbeite und gegen eine Bezahlung die Rechte an meinen Texten abtrete, sehe ich dies als Dienstleistung welche bzahlt wird. Genauso betrifft dies die Lizenzen für ein Ebook oder sonstiges.

    Wenn dies mit der Lizenz zum Ausdruck kommt und dann noch schriftlich besteht, ist es egal ob diese PLR, MRR oder sonst wie genannt wird. Wichtig ist meines Erachtens das was in den Lizenzvereinbarungen drin steht. Oder sehe ich das falsch?

    Gruß Sven

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