Liebe Leser,
Sie wissen doch eigentlich, dass das Internet wirklich kein rechtsfreier Raum mehr ist. Trotzdem halten sich seit Jahren hartnäckig einige Irrtümer über das Internetrecht:
Die wirklich dümmsten 7 Irrtümer im Internetrecht möchte ich heute behandeln…
1. Kostenlose Inhalte kann ich doch frei verwenden…
Sicher nicht: Denn allein die Tatsache, dass ein Urheber sein Werk verschenkt oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, lässt sicher nicht den Urheberrechtschutz an sich entfallen.
Beachten Sie: Sofern der Urheber es nicht ausdrücklich gestattet hat, dass sein Werk ohne Nennung seines Namens verwendet oder ohne Einschränkungen abgeändert, weiter entwickelt und veräußert werden darf, bleibt eine Verwendung des Inhalts nach dem Urheberrechtsgesetz verboten.
2. Mit meinem Disclaimer hafte ich nicht mehr…
Immer noch sind auf unzähligen Seiten Formulierungen wie diese zu finden:
„Gemäß des Urteils des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.“ Rechtlich hat dieser Pseudo-Disclaimer natürlich keinerlei Wirkung! Das Ganze kann sogar zu einer Abmahnung führen, wie es dann weitergeht, lesen Sie in meinem Artikel.
3. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Genauso falsch und gefährlich! Denn vor Abmahnungen geschützt ist man durch eine solche Formulierung natürlich keinesfalls: Diese Klausel ist rechtlich ohne jede Schutzwirkung!
Meinen ausführlichen Artikel dazu können Sie hier lesen.
4. Urheberrecht und Copyright sind doch eigentlich dasselbe…
Nein, das stimmt wirklich nicht! Denn das Wort Copyright, meist abgekürzt mit dem Kürzel © stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und bezeichnet oberflächlich auch das angloamerikanische Rechtsgebiet des Urheberechts.
Nur im angloamerikanischen Copyright steht das Werk und die Möglichkeit dieses (ohne Rücksicht auf den Urheber) gewinnbringend zu verwerten im Vordergrund. Daher kann man dort auch das „copyright“ im Ganzen verkaufen, was im deutschen Recht nicht möglich ist.
5. Ein Zitat ist ein Zitat, und das ist einfach zu verwenden…
Wirklich falsch und auch noch gefährlich!
Wie oft werden auf Webseiten im blinden Vertrauen auf die sogenannte „Zitierfreiheit“ fremde Texte und Bilder in einem Umfang übernommen, der keinesfalls mehr zulässig ist:
Das UrH-Gesetz stellt in § 63 doch recht strenge Anforderungen man die sog. Zitierfreiheit:
So darf ein Zitat nicht um seiner selbst willen übernommen werden, sondern muss einen genauen Zweck erfüllen. Denn das Gesetz fordert einen Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk.
Klar dürfte sein:
Ein Zitat darf nicht verändert werden (Veränderungsverbot) und seine Quelle ist so anzugeben (Quellenangabe), dass es möglich ist, das Zitat zu prüfen. Daher beachten Sie bitte: Bei einem Textbeitrag muss daher der Name des Autors und des Buches und bei Bildzitaten der Fotograf bzw. der Rechteinhaber in unmittelbarer Nähe zum Bildes angegeben werden.
6. Ich habe doch nur eine private Homepage bzw. einen privaten Blog. Also keine Pflichten… Wirklich?
Passen Sie hier genau auf:
Sobald sich auf einer Webseite irgendeine Weiterleitung zu oder direkte Werbung befindet, ist diese Seite rechtlich als gewerbliche Seite einzuordnen. Die Schaltung von Google-Anzeigen oder die bei Blogs übliche Angabe von Links zu anderen Internetseiten haben daher meist erhebliche rechtliche Konsequenzen. Oft sehe ich auch „angeblich private“ Foren, „private“ Fanseiten und Blogs, die zumeist gewerbliche Webauftritte darstellen… Und meist verfügen diese noch nicht einmal über ein ordnungsgemäßes Impressum…
7. Es ist doch nur eine Privatkopie und damit ist das Kopieren doch zulässig…
Nein, bitte beachten Sie:
Allgemein gilt: Urheberrechtlich geschützte Werke, wie Texte, Fotos, Musik dürfen grundsätzlich nicht ohne (vorherige) Zustimmung kopiert werden.
Aber es gibt eine generelle Ausnahme:
Werden nur einzelne (!!) Kopien zu ausschließlich privaten Zwecken angefertigt, braucht der Urheber nicht vorher um Zustimmung gefragt werden.
Mein Resümee: Wie üblich gilt auch hier mein bekannter Satz:
Bei wirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragen holen Sie sich bitte individuellen Rat bei Fachkräften mit fundiertem Wissen…
Mehr zu dem immer noch aktuellen Thema „Urheberrecht“ finden Sie in meinem aktuellen Ebook „Clever abkupfern“, nunmehr bereits in 3. Auflage erschienen, es hat den aktuellen Stand vom Januar 2015.
Sie können es unten sich sofort downloaden…
Weiterhin viel Erfolg im Internet wünscht Ihnen
One Comment
Ulla
Vielen dank für die wirklich sinnvolle Liste an guten Tipps. Tatsächlich beruhen viele Annahmen der großen weiten Internetgemeinde eher auf Urban Legends als auf Hieb und Stichfesten Nachweisen.