Ja es gibt doch ein Urheberrecht an fremden Bildern… fragen Sie sich doch nach von dem Moderator Jan Böhmerman initiierten Pseudoskandal um die Urheberrechte des im August 2014 für ein von ihm veröffentlichtes Bild des Fotografen Martin Langer auf seinem Twitteraccount… Sorry, dachte er naiverweise wirklich nicht daran, mit der Veröffentlichung eines „Werkes eines Fremden“ auf seiner Seite gegen grundlegende Urheberrechte zu verstoßen?
Wer soll das denn einem Internetaktiven Pressemann glauben…
Wirklich nur ein Lapsus, ein kleiner Flüchtigkeitsfehler oder doch eine ganz bewusst in Kauf genommene Urheberrechtsverletzung?
Alexander Josefowicz spricht mir da mit seinem Post aus meinem Empfinden:
Klasse, wie sich die Leute echauffieren, böse Machenschaften des doch sicherlich steinreichen Fotografen wittern und dem viel geschundenen Böhmermann zu Seite stehen.
Ja, 1000 Euro bezahlen zu müssen, das ist ärgerlich. Fast genauso ärgerlich, wie ein ums andere Mal erleben zu müssen, dass sich andere Menschen ungefragt der eigenen Arbeit bemächtigen – sei es mit böser Absicht oder ohne.
Ich frage mich hier naiv, warum soll ein Herr Boehmermann da anders als andere gegen das Urheberrecht Verstossende straffrei rauskommen? Nur weil er (ein vielleicht rechtlich naiver) Journalist ist?
Wenn wir ihm positiv unterstellen wollen: “Urheberrechtlich naiver Journalist“ so spricht das Internet das Gegenteil:
So schreibt Leonhard Dobusch in seinem Blog zum Thema Urheberrecht:
„Jan Böhmermann ist ein Serientäter in Sachen Urheberrechtsverletzung. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn wie an dieser Stelle bereits ausgeführt, ist Böhmermann bzw. seine Show Neo Magazin das Paradebeispiel für Remixkunst und -kultur im deutschen Fernsehen“
Was war ursprünglich geschehen:
Jan Böhmermann hatte ein fremdes Bild getwittert und wurde anschließend von einer Kanzlei im Auftrag des Fotografen abgemahnt. Das soll er in einem nunmehr nicht erreichbaren Facebook-Post beschrieben haben.
Seit diesem nach deutschem Recht eigentlich klaren Urheberrechtsverstoss (Fremdes Bild ohne Genehmigung zu verwenden) meinen diverse Halb-, Voll- und auch diletantische Hobby-Juristen sich berufen zu fühlen, Jan Böhmermann öffentliche Nachhilfestunden in Sachen Urheberrecht zu geben.
Doch was hilft das:
Das Urheberrecht ist in Deutschland doch klar definiert:
Denn die ultimative Chance, die sich durch diese hier angestossene Urhebrerechtsdebatte ergeben könnte, würde vielleicht ja gerade darin liegen, dass Jan Böhmermann sein Unverständnis und Nicht-Verstehen um Urheberrechts-Gesetzestext und Realität im Netz offenlegt…
Doch von dem gibt es NADA, nur dumme Polemik dem Fotographen gegenüber…
Also mal ein allgemeines Update:
Was ist Urheberrecht:
In Deutschland haben wir schon seit dem 13. September 2003 ein „recht modernes“, neues Urheberrecht: Das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” wurde eingefügt, nach dem sich strafbar – und gegebenenfalls auch schadensersatzpflichtig – macht, wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Daten im Internet zum Download anbietet und/oder verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein…
Und spätestens hier sollte Herrn Böhmermann schon mal ein kleines „AHA-Licht“ aufgegangen sein… Denn dieses minimale, aber grundlegende Urheberrecht-Wissen wird schon in den Anfangssemestern auf jeder Journalistenschule gelehrt:
Und hier liegt der Knackpunkt:
Wer darf denn von wem abschreiben, umformulieren oder einen Text aufhübschen, bzw ein fremdes Bild für seine eigenen Nutzen verwenden?
Dazu habe ich in einem früheren Blog schon ausführlich Stellung genommen…
Und wenn Sie noch mehr über „Urheberrecht und legal abkupfern“ wissen wollen, dann holen Sie sich doch mein kostenloses Ebook zu diesem Thema.
Diesen Rat hätte sicher auch Jan Böhmermann gebrauchen können und vor allem auch verstehen und dann umsetzen sollen, denn dann wäre er nicht in die Abmahnfalle mit letztendlich 7.000 Euro Kosten für ihn geraten…
Wenn es schon mit fremden Bilderrechten problematisch ist, was ist meinen eigenen Bildrechten auf Facebook, Twitter und CO?
Natürlich gibt es zunächst nur das latent sich haltende Gerücht, dass man als Facebooknutzer beim Hochladen von Bildern seine Rechte komplett an Facebook abtreten würde.
Fragen Sie sich? Bleiben das Urheberrecht und andere gesetzliche Rechte an Bildern und selbstgeschaffenem Material, das ich auf Facebook hoch lade, denn wirklich in meinem Besitz?
Facebook schreibt dazu:
Du behältst das Urheberrecht an deinem Inhalt. Mit dem Hochladen deines Inhalts gewährst du uns eine Lizenz, diesen Inhalt zu nutzen und anzuzeigen. Weitere Informationen findest du in unserer Erklärung der Rechte und Pflichten, die auch Informationen zum geistigen Eigentum sowie deinen Rechten und Pflichten als Facebook-Nutzer enthalten.
Ja und da liegt für mich – wie auch für viele Andere der Haken: Unjuristisch aber vielleicht verständlich verkürzt auf den Knackpunkt:
Die vom jeweiligen Facebooknutzer tatsächlich mit seinem „normalen“ Anklicken seines Facebookaccounts automatisch erteilte Lizenz („übertragbar, unterlizenzierbar, weltweit“) enthält diese oben zitierte Einschränkung aber gerade nicht.
Danach darf Facebook aufgrund dieser automatisch eingeräumten Lizenz die IP-Inhalte (also z.B. Fotos) auch außerhalb der Facebook-Plattform nutzen (also etwa T-Shirts mit Nutzerfotos drucken und verkaufen) und die Inhalte an Dritte weiterlizenzieren.
Sie sind noch bei Facebook? Vielleicht sehe ich dann Ihr ureigenes Bild auf einem Plakat…
…machen Sie es urheberrechtlich besser, überlegen Sie sich ihre Schritte,
wünscht Ihnen Ihr
PS: Jan Böhmermann wäre nicht in diese Urheberrechtsverletzungsstreitigkeiten gekommen (wenn er sie nicht wirklich gewollt hätte), hätte er mein Ebook gelesen und umgesetzt…
3 Comments
frengiferengi
Wenn es sich um ein „Werk“ handelt, finde ich es durchaus ok, solche Urheberrechtsstrafen auszusprechen, aber in meinem Fall ging es um einen Screenshot von einem Nürnberger Stadtplan, und es war auch nur ein Auszug, nicht mal der gesamte Stadtplan, als Anfahrtsplan unter Kontakt auf der Webseite eingestellt, mit der im Nachhinein markierten Adresse, der Spass kostete 600Euro! Und am Anfang wollte man sogar 1000Euro!
Raphael Schröder
Ich persönlich kann die Höhe der jeweiligen Strafen verstehen. Immerhin handelt es sich um Werke und die Fotografen geben den Leuten die Möglichkeit an diesen teilzuhaben. Eine Bildquelle zu nennen, ist in keiner Hinsicht kompliziert. Auch die eigene Seite wird nicht abgewertet.
Schlüsseldienst Dortmund
1000€ für sowas wirkt im ersten moment natürlich ein bischen krass… aber genau dafür haben wir ja das urheber gesetz ich hatte selber schon das problem das ich modelfotos von jemanden gemacht habe diese auf meiner webseite hochgeladen habe und dann nach 5 monaten auf einer webseite gefunden habe die diese einfach geklaut hat…. diese person mußte auch teuer bezahlen dafür